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Was ist ein Offenbarungseid?

Der Offenbarungseid wird heutzutage offiziell als Eidesstattliche Versicherung oder EV bezeichnet. Offenbarungseid ist eine veraltete Bezeichnung für diese Prozedur.
Durch die Eidesstattliche Versicherung wird den Gläubigern ermöglicht, sich eine genaue übersicht über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners zu verschaffen, der seine komplette Vermögenssituation offen legen muss.
Der Schuldner muss im Rahmen der Eidesstattlichen Versicherung alle Angaben wahrheitsgemäß machen, da er sich sonst strafbar macht. Außerdem darf er nach EV-Abgabe keine neuen Schulden mehr machen.

Alle im Rahmen der Eidesstattlichen Versicherung gemachten Angaben landen im Vermögensverzeichnis und sind dort drei Jahre lang schriftlich erfasst und für die Gläubiger einsehbar.
Die zu machenden Angaben beziehen sich auf Wertgegenstände, Lebensversicherungen, Lohnzahlungen, Arbeitgeber, Kontoverbindungen und dergleichen.
Geladen wird der Schuldner in der Regel durch das zuständige Amtsgericht. Wird dem nicht nachgekommen, kann der Gläubiger die Abgabe der EV mittels Erzwingungshaft durchsetzen lassen.

Um einen Schuldner zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zwingen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Unbedingt notwendig ist das Vorhandensein eines vollstreckbaren Titels auf Seiten des Gläubigers, außerdem die Erfüllung mindestens einer dieser weiteren Bedingungen. Entweder muss eine Pfändung gänzlich oder teilweise erfolglos verlaufen sein, oder der Schuldner muss die Durchsuchung seiner Wohnung nach verwertbaren Gegenständen verweigert haben oder aber ist wiederholt bei angekündigten Besuchen des Gerichtsvollziehers nicht angetroffen worden.

Durch den Offenbarungseid wird der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen und bleibt dort für drei Jahre für alle Personen mit berechtigtem Interesse einsehbar, zum Beispiel für Vermieter. Auch ein Datenabgleich mit der Schufa findet statt. Sind die Schulden vorher abbezahlt, kann der Schuldner eine Löschung aus dem Verzeichnis beantragen.