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Lexikon

Finanzierung von Wohneigentum durch Bausparen

Wer Eigentum an einer Immobilie, sei es nun eine Eigentumswohnung oder ein Haus, erwerben oder neu bauen möchte, steht häufig vor dem Problem der Finanzierung seines Traums. Denn das Glück, eine vollständig abbezahlte Immobilie spätestens pünktlich zur eigenen Familiengründung von den Eltern zu erben, hat nicht jeder. Und auch das notwendige Eigenkapital zur Finanzierung des Bauvorhabens will erst einmal verdient sein.

Eine gern gewählte Möglichkeit für die Finanzierung einer Immobilie ist das Bausparen. Einen Bausparvertrag schließen gerade junge Leute recht häufig ab, um frühzeitig die Finanzierung für ihr späteres Wohneigentum zu sichern. Neben einer großen Zahl privater Bausparkassen kann auch eine der öffentlichen Landesbausparkassen gewählt werden, die viele mehr oder weniger maßgeschneiderte Tarife anbieten.
Der Bausparvertrag wird zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer geschlossen und umfasst eine vereinbarte Bausparsumme sowie einen festen Zinssatz, mit dem das Sparguthaben vergütet wird. Beim Bausparen kann der Sparer aufgrund des gewährten Bauspardarlehens auch schon früher über die gesamte Bausparsumme zur Finanzierung seiner Immobilie verfügen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl. Hierbei spricht man auch vom Zuteilungszeitpunkt. Nach diesem Zeitpunkt geht der Bausparvertrag in die Kreditphase über.

Bausparen ist auch eine attraktive Möglichkeit, sich weitere Förderungen zu holen. So kann das Bausparen einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen ausmachen, aber auch durch die staatliche Wohnungsbauprämie gefördert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Wie bei anderen Formen der Finanzierung von Immobilien dient auch beim Bausparen im Allgemeinen eine Hypothek der Absicherung des Darlehensgebers, also der Bausparkasse, vor Zahlungsausfällen bei der Tilgung des Darlehens.